Stand: Juni 2026
Die private Altersvorsorge in Deutschland wird neu aufgestellt. Ab 2027 sollen neue, flexiblere und stärker kapitalmarktorientierte Vorsorgelösungen verfügbar sein.
Für Ärztinnen und Ärzte ist das Thema besonders interessant, weil die Altersvorsorge häufig bereits aus mehreren Bausteinen besteht: Versorgungswerk, private Vorsorge, Vermögensaufbau und bei Praxisinhabern zusätzlich der spätere Praxiswert.
Die neue Altersvorsorge kann künftig ein weiterer Baustein werden. Aktuell gilt jedoch: Es besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf.
Die wichtigsten Informationen haben wir Ihnen in einer Kurzübersicht kompakt zusammengefasst:
Viele Ärztinnen und Ärzte verlassen sich bei der Altersvorsorge zunächst auf das ärztliche Versorgungswerk. Das ist grundsätzlich ein wichtiger Baustein der Ruhestandsplanung.
Trotzdem ersetzt das Versorgungswerk nicht automatisch eine vollständige private Vorsorgestrategie. Entscheidend sind unter anderem der gewünschte Lebensstandard im Ruhestand, die familiäre Situation, bestehende Vermögenswerte, laufende Praxis- oder Immobilieninvestitionen und die persönliche Risikobereitschaft.
Die neue Altersvorsorge kann hier zusätzliche Möglichkeiten schaffen.
Mit der Reform soll die staatlich geförderte private Altersvorsorge moderner, flexibler und renditeorientierter werden.
Ein zentraler Bestandteil ist das neue Altersvorsorgedepot. Darüber sollen künftig auch Fonds- und ETF-Lösungen innerhalb der staatlich geförderten Altersvorsorge möglich werden.
Anders als bei vielen bisherigen Riester-Produkten kann es künftig auch Lösungen ohne vollständige Beitragsgarantie geben. Dadurch entstehen höhere Renditechancen, allerdings auch stärkere Schwankungen.
Für sicherheitsorientierte Anleger sollen weiterhin Garantieprodukte möglich bleiben.
Aus unserer Sicht gehen die Änderungen grundsätzlich in die richtige Richtung.
Besonders relevant sind drei Punkte:
1. Mehr Flexibilität
Die neue Altersvorsorge soll weniger starr sein als viele bisherige geförderte Vorsorgeprodukte.
2. Mehr Kapitalmarktchancen
Durch Fonds- und ETF-Lösungen könnten langfristig höhere Renditechancen entstehen.
3. Zusätzlicher Vorsorgebaustein
Für Ärztinnen und Ärzte kann die neue Altersvorsorge künftig eine Ergänzung zum Versorgungswerk und zur privaten Vermögensplanung darstellen.
Nein. Die neue Altersvorsorge ersetzt das Versorgungswerk nicht.
Sie sollte vielmehr als möglicher zusätzlicher Baustein betrachtet werden. Ob dieser Baustein sinnvoll ist, hängt von der individuellen Situation ab.
Wichtige Fragen sind zum Beispiel:
Bestehende Verträge sollten nicht vorschnell geändert oder gekündigt werden.
Die neuen Produkte werden erst ab 2027 verfügbar sein. Bis dahin sollten bestehende Vorsorgekonzepte zunächst in Ruhe geprüft und nicht überstürzt angepasst werden.
Gerade bei langfristigen Vorsorgeverträgen kommt es auf Details an: Kosten, Garantien, Laufzeit, steuerliche Behandlung und persönliche Ziele.
Die Reform kann für Ärztinnen und Ärzte eine interessante Entwicklung sein. Sie bringt mehr Flexibilität, neue Kapitalmarktchancen und möglicherweise attraktivere staatliche Fördermöglichkeiten.
Gleichzeitig gilt: Staatliche Förderung allein macht noch keine gute Altersvorsorge.
Entscheidend werden am Ende vor allem diese Punkte sein:
Die neuen Produkte werden erst ab 2027 verfügbar sein. Viele Details müssen bis dahin noch konkret bewertet werden.
Wir beobachten die weitere Entwicklung genau und prüfen, welche Lösungen für Ärztinnen, Ärzte und Praxisinhaber sinnvoll sein können.
Die neue Altersvorsorge 2027 ist eine wichtige Reform der privaten Vorsorge.
Für Ärztinnen und Ärzte kann sie künftig ein interessanter zusätzlicher Baustein neben Versorgungswerk, privater Vorsorge und Vermögensaufbau werden.
Für heute gilt jedoch: Informiert bleiben, aber nichts überstürzen.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Bundesregierung: Fragen und Antworten zur Reform der privaten Altersvorsorge
Bundesministerium der Finanzen: FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
Stand: Juni 2026